Individuelle Expertise
als ausgezeichnete Einheit
In unserem Steuerverbund verschmelzen vier erstklassige Kanzleien ihr tiefgreifendes Fachwissen zu einer herausragenden Einheit – ein Zusammenschluss, der für unsere Kunden einen bedeutsamen Mehrwert schafft. Neben höchster Fachkompetenz liefern wir maßgeschneiderte Lösungen für jeden Bedarf.
Mit fünf gut gelegenen Standorten sind wir stets in Ihrer Nähe, um Ihnen exzellente steuerrechtliche Unterstützung zu bieten. Entdecken Sie die Stärke unserer gemeinsamen Expertise für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!
Ihre Ansprechpartner
Willkommen bei Ihrem Ansprechpartner für Steuer- und Unternehmensberatung in Königswinter! Unsere Experten stehen Ihnen mit fundiertem Wissen und umfangreicher Erfahrung in der Beratung von Privatpersonen, dem Mittelstand und Handwerk sowie allgemeiner steuerlicher Themen zur Seite. Selbstverständlich bieten wir Ihnen das vollständige Spektrum an Services einer modernen Steuerkanzlei. Dank unserer engen Zusammenarbeit mit unseren Kanzleipartnern in Brühl, Euskirchen und Königswinter profitieren Sie von einem umfassenden Netzwerk und gebündelter Fachkompetenz. Vertrauen Sie auf unsere maßgeschneiderten Lösungen für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen.
Cäsariusstraße 87a
53639 Königswinter
Stephanie Scheidgen
staatl. geprüfte Betriebsfachwirtin | Steuerberaterin
Privatpersonen
Mittelstand
Handwerk
Rheinallee 25b
53173 Bonn-Bad Godesberg
Diplom-Betriebswirt (FH)
Michael Weckbecker
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
Unternehmensverbund Photovoltaik & Energie
BWL-Beratung Immobilien M&A
Uhlstraße 19-23
(Franziskanerhof)
50321 Brühl
Josef-Ruhr-Straße 30
53879 Euskirchen
Diplom-Kaufmann
Gregor Schoska
Steuerberater
Mittelstand Kapitalgesellschaften
Erbschaft & Schenkung
Aachener Str. 19
53359 Rheinbach
Kajo Fuss
Steuerberater
Eindrücke unseres Teams in Königswinter
Krankenkasse Kein Freibetrag für freiwillig ...
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung ...
Kürzere Aufbewahrungspflicht für Rechnungen
Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen (§ 14b Abs. 1 Satz 1 UStG) ist auf 8 Jahre abgesenkt worden (bisher mussten Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden). Die Regelung steht im Zusammenhang ...
Reform der Kleinunternehmerregelung
Die Sonderregelung an EU-Recht angepasst: - Die Neuregelung ermöglicht es auch in anderen EU-Staaten ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im ...
Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 27. November 2024 den Regierungsentwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Darin soll insbesondere die Möglichkeit verbessert werden, die aufgedeckten stillen Reserven ...
Auslandsreisepauschalen ab
Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gegeben: https://www.tinyurl.com ...
Neue Grundsteuer
Die Kritik an der neuen Grundsteuer wird immer lauter. Nicht zuletzt deshalb, weil die Mehrheit der Immobilienbesitzer noch keine Information über die endgültige Steuerlast ...
Bemessungsgrundlage für eine unentgeltliche Wärmelieferung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer als steuerpflichtige Zuwendungen nach § 3 Abs. 1b UStG gelten. Die Bemessungsgrundlage richtet sich dabei ...
Freibetrag für das Kind eines ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Enkelkind im Falle eines Erbverzichts des Elternteils gegenüber dem Erblasser nicht den höheren Freibetrag nach § 16 Abs ...
Entwicklung der Immobilienpreise
Im zweiten Quartal 2024 gab es einen leichten Anstieg von 1,3 % bei Häusern und 1,6 % bei Wohnungen im Vergleich zum Vorquartal. Dies könnte ein Indiz daf ...
Verlustverrechnungskreis bei Termingeschäften
Die Streichung des separaten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte sowie die Begrenzung der Verlustverrechnung bei Forderungsausfällen (§ 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG) sollen die Anwendung der ...